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Schätzen Sie Ihre Steuer auf Kryptowährungs-Gewinne für das Jahr 2026.

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Wichtige Punkte

Anschaffungskosten der Kryptowährung (€)
Erlös aus dem Verkauf (€)
Börsen- & Transaktionsgebühren (€)
Ab 365 Tagen ist der Verkauf steuerfrei
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (€)
Weitere Gewinne aus privaten Veräußerungen (€)

Wie Kryptowährungen in Deutschland besteuert werden

In Deutschland zählen Kryptowährungen nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den privaten Vermögensgegenständen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Einkommensteuer – jedoch nur, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt.

Haltedauer-Regelung. Wenn Sie eine Kryptowährung mindestens 365 Tage halten, sind die Gewinne aus deren Verkauf vollständig steuerfrei. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns. Bei einer Haltedauer von weniger als 365 Tagen sind Gewinne steuerpflichtig, sofern sie die Freigrenze überschreiten.

Freigrenze von 1.000 €. Für Gewinne aus dem Verkauf privater Vermögensgegenstände gilt eine jährliche Freigrenze von 1.000 € (für Verheiratete zusammen 2.000 €). Liegen Ihre gesamten Gewinne darunter, sind sie steuerfrei. Wichtig: Wird die Freigrenze überschritten, ist der volle Gewinnbetrag steuerpflichtig – nicht nur der Betrag über der Freigrenze.

Steuersatz. Steuernpflichtige Gewinne werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen und liegt zwischen 14% und 45% (Spitzensteuersatz). Das Finanzamt addiert die Gewinne zu Ihrem übrigen Einkommen und berechnet die Steuer nach dem progresiven Tarif.

Solidaritätszuschlag. Wenn Ihre jährliche Einkommensteuer 18.130 € übersteigt (für Ledige), wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Einkommensteuer erhoben. Bei hohen Krypto-Gewinnen kann dieser Zuschlag relevant werden.

Verluste. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden.

Staking, Lending und Mining. Einkünfte aus Staking, Lending oder Mining gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstigen Einkünften und unterliegen anderen Regelungen. Eine einjährige Haltedauer führt hier nicht zur Steuerfreiheit.

Anschaffungskosten und Veräußerungserlös. Bei der Berechnung des Gewinns werden alle Kosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Kryptowährung stehen. Dazu zählen neben dem Kaufpreis auch Transaktionsgebühren, Netzwerkgebühren (Gas Fees) und Börsenprovisionen. Beim Verkauf mindern Veräußerungskosten den Erlös. Eine genaue Dokumentation aller Transaktionen ist daher unerlässlich.

Verlustverrechnung und Vortrag. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nicht ausgeglichene Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden, um dort Gewinne zu mindern. Ein Verlustvortrag über die Freigrenze hinaus ist jedoch nicht möglich.

Meldepflicht und Aufbewahrungspflicht. Gewinne aus Kryptowährungen müssen in der Einkommensteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ (Anlage SO) angegeben werden, sofern sie die Freigrenze überschreiten. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung die Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen verlangen. Aufzeichnungen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Berechnung der Steuer. Der zu versteuernde Gewinn wird zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und der Einkommensteuertarif angewendet. Liegt Ihr Gesamtgewinn unter 12.096 €, zahlen Sie keine Steuern. Zwischen 12.097 € und 68.429 € steigt der Steuersatz progressiv von 14% auf 42%. Erst bei Einkünften über 277.825 € gilt der Spitzensteuersatz von 45%. Der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird nur fällig, wenn die jährliche Einkommensteuer 18.130 € übersteigt.

Privatveräußerung vs. Gewerbebetrieb. Die hier beschriebene Regelung gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte. Wenn Sie regelmäßig und gewerbsmäßig mit Kryptowährungen handeln, kann das Finanzamt von einem Gewerbebetrieb ausgehen. In diesem Fall unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer und nicht der privaten Veräußerungsgewinnbesteuerung, und die einjährige Haltedauerregelung findet keine Anwendung.

Stablecoins und Token. Für Stablecoins, die an eine Fiatwährung gebunden sind, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Kryptowährungen. Bei einem Wertverlust von Stablecoins kann jedoch ein Verlust nur dann geltend gemacht werden, wenn die Coins tatsächlich verkauft oder wertlos geworden sind. Token aus Initial Coin Offerings (ICOs) werden ebenfalls als private Vermögensgegenstände behandelt.

Einkommensteuertarif 2026 (Ledige)

SteuerzoneSteuerpflichtiges EinkommenSteuersatz
Grundfreibetrag≤ 12.096 €0%
Progression12.097 € – 68.429 €14% – 42%
Spitzensteuersatz68.430 € – 277.825 €42%
Reichensteuer> 277.825 €45%

Krypto-Gewinne bei Haltedauer unter 365 Tagen werden zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und nach diesem Tarif besteuert. Ab einer jährlichen Einkommensteuer von 18.130 € kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzu.

Krypto-Steuer-Glossar

Haltedauer — Zeit zwischen Kauf und Verkauf; ab 365 Tagen steuerfrei.
Freigrenze — 1.000 € jährlich; darüber ist der volle Gewinn steuerpflichtig.
Privates Veräußerungsgeschäft — Verkauf von privaten Vermögensgegenständen wie Krypto.
Anschaffungskosten — Kaufpreis zuzüglich Gebühren und Kosten des Erwerbs.
Solidaritätszuschlag — 5,5% Zuschlag auf die Einkommensteuer ab 18.130 €.
Grenzsteuersatz — Steuersatz auf den letzten Euro Ihres Einkommens.
Verlustvortrag — Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre übertragen werden.
Gewerbebetrieb — Regelmäßiger Handel kann als Gewerbe eingestuft werden (andere Besteuerung).

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer

Wie werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert?

Kryptowährungen gelten als private Vermögensgegenstände nach § 23 EStG. Gewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, wenn die Haltedauer mindestens 365 Tage beträgt. Bei kürzerer Haltedauer sind Gewinne unterhalb der Freigrenze von 1.000 € steuerfrei; darüber hinaus wird der volle Betrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Was ist die 1.000 €-Freigrenze?

Die Freigrenze beträgt 1.000 € pro Jahr für Gewinne aus dem Verkauf privater Vermögensgegenstände. Liegen Ihre gesamten Gewinne darunter, sind sie steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist der volle Gewinnbetrag steuerpflichtig.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer und wird nur erhoben, wenn die jährliche Einkommensteuer 18.130 € übersteigt (für Ledige). Bei Krypto-Gewinnen kann dieser Zuschlag hinzukommen.

Muss ich jeden Krypto-Verkauf versteuern?

Grundsätzlich ist jeder Verkauf von Kryptowährungen relevant. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Haltedauer und der Freigrenze ab. Ab einer Haltedauer von einem Jahr sind Gewinne steuerfrei.

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